Nutzungsbedingungen für die redundante Alarmierung

Hinweis zur Verschwiegenheitspflicht

Für den Empfang von Alarmierungen über die Smartphone-App gelten die gleichen Verschwiegenheitspflichten wie für sonstige Alarmierungen.

Eine Weitergabe der empfangenen Informationen an Dritte in jedweder Form zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich! Auf jeden Fall erfolgt eine sofortige und dauerhafte Sperrung des betreffenden Users für die Zusatzalarmierung.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Belehrung von ehrenamtlichen Einsatzkräften über ihre Verschwiegenheitspflicht (förmliche Verpflichtung) hin. Diese ist von den Kommandanten/innen vor Aufnahme der Tätigkeit von allen Feuerwehrangehörigen einzuholen und bis mindestens fünf Jahre nach deren Ausscheiden aus dem Dienst aufzubewahren!

Weitere Nutzungsbedigungen

  • Die Zusatzalarmierung mittels App ist nur für Smartphones mit iOS- oder Android-Betriebssystem verfügbar.
  • Für die Einrichtung wird eine Mobilfunknummer sowie eine E-Mail-Adresse benötigt, die auf dem Endgerät mit dieser Mobilfunknummer abgerufen werden kann.
  • Primäres Alarmierungsmittel sind Sirene bzw. TETRA-Pager.
  • Eine allein über die App empfangene Alarmierung auf jeden Fall zu verifizieren!
  • Aus Datenschutzgründen werden alle Alarme nach einer bestimmten Zeit in der App automatisch gelöscht.