Voraussetzungen für Teilnehmer am Ausbildungs- bzw. Fortbildungslehrgang für Atemschutzgeräteträger
Folgende Teilnahmevoraussetzungen müssen vorliegen (Lehrgangsteilnehmer, die diese nicht erfüllen, müssen zwingend zurückgewiesen werden):
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ärztliche Bescheinigung über die Eignungsbeurteilung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr (hier geht es zum Formular)
- Mitgliedschaft in einer Feuerwehr oder Alarmierungsgemeinschaft mit Atemschutz
- Ausbildung "Truppmann Teil 1" inkl. Sprechfunker Digitalfunk / MTA Basismodul mit Erfolg abgeschlossen
- Teilnehmer, die eine Sehhilfe (Maskenbrille) benötigen, vermerken dies bitte auf der Anmeldung und setzen sich rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn mit dem Lehrgangsleiter in Verbindung.
- Bartträger und Personen mit starken Koteletten sind für das Tragen von Atemschutzmasken nicht geeignet und können daher zum Lehrgang nicht zugelassen werden. Gleiches gilt für Gesichtsschmuck (Piercing).
- Zur Prüfung können nur Teilnehmer zugelassen werden, die an allen Lehrgangstagen anwesend sind.
- Die Lehrgangsteilnehmer haben sich rechtzeitig an den Lehrgangstagen an den Schulungsstandorten im Feuerwehrhaus einzufinden.
- Teilnehmer mit verunreinigter PSA werden nicht zugelassen.
Bereits am ersten Lehrgangstag sind von jedem Teilnehmer mitzubringen:
- Ärztliche Bescheinigung über die Eignungsbeurteilung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr (hier geht es zum Formular)
- Kopie der Lehrgangszeugnisse "Truppmann Teil 1" und Sprechfunker Digitalfunk oder MTA Basismodul
- Dienstbuch, soweit die Lehrgänge darin eingetragen sind
- vollständige persönliche Schutzausrüstung inkl. Flammschutzhaube
- Schreibmaterial.
Währende des Lehrgangs werden die Teilnehmer mit Getränken und Essen versorgt. Hinweis: Bei Lebensmittelunverträglichkeit oder besonderer Ernährungsform bitte vorab mit dem Lehrgangsleiter in Kontakt treten, wir helfen gerne.
Wenn ein Lehrgangsteilnehmer trotz Anmeldung nicht teilnehmen kann, muss er dies rechtzeitig dem Lehrgangsleiter mitteilen. Zum Lehrgangsabschluss (am letzten Ausbildungstag) sind die Kommandanten und auch Gemeindevertreter herzlich eingeladen. Um eine geordnete Durchführung des Lehrgangs zu ermöglichen, können maximal 14 Lehrgangsteilnehmer zugelassen werden. Bei mehr als 14 gemeldeten Teilnehmern entscheidet die zeitliche Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.