Kreisbrandrat

Auszug aus Art. 19 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)

Helmkennzeichnung KBRHelmkennzeichnung KBR
(1) "Der Kreisbrandrat hat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen. Er hat die Feuerwehren zu besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen."

(2) "Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren in geheimer Wahl auf sechs Jahre gewählt." (...)

Kreisbrandrat

KBR Thilo KrausKBR Thilo Kraus

E-Mail

Kreisbrandrat Thilo Kraus

Florian Lichtenfels Land 1

  • Leiter der Kreisbrandinspektion des Landkreises Lichtenfels
  • Vorbenannter Örtlicher Einsatzleiter (ÖEL) im Katastrophenfall
  • Kontingentführer des Hilfeleistungskontingents (HLK) "Landkreis Lichtenfels"
  • Ausbilder Einsatzleitung und -führung
  • Brandschutzdienststelle Landkreis Lichtenfels

Brandschutzdienststelle Landkreis Lichtenfels

Brandschutzdienststelle.jpg
Landratsamt Lichtenfels
Brandschutzdienststelle
Kronacher Str. 28-30
96215 Lichtenfels