Die Zusatzalarmierung mittels App ist nur für Smartphones mit iOS- oder Android-Betriebssystem verfügbar.
Für die Einrichtung wird eine Mobilfunknummer sowie eine E-Mail-Adresse benötigt, die auf dem Endgerät mit dieser Mobilfunknummer abgerufen werden kann.
Primäres und einzig verbindliches Alarmierungsmittel sind und bleiben Sirene bzw. Piepser oder TETRA-Pager!
Da die App auch beim nachträglichen Zubuchen von Einsatzmitteln durch die Leitstelle einen Alarm ausgibt, ist eine allein über die App empfangene Alarmierung auf jeden Fall zu verifizieren!
Für den Empfang von Alarmierungen über die Smartphone-App gelten die gleichen Verschwiegenheitspflichten wie für sonstige Alarmierungen.
Eine Weitergabe der empfangenen Informationen an Dritte in jedweder Form zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich! Auf jeden Fall erfolgt eine sofortige und dauerhafte Sperrung des betreffenden Users für die Zusatzalarmierung.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Belehrung von ehrenamtlichen Einsatzkräften über ihre Verschwiegenheitspflicht hin! Diese ist von den Kommandanten/innen vor Aufnahme der Tätigkeit von allen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen einzuholen und bis mindestens fünf Jahre nach deren Ausscheiden aus dem Dienst aufzubewahren!