Verbandsehrungen

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes Bayern können folgende Ehrungen für verdiente Feuerwehrangehörige verliehen werden:

Bayerische Feuerwehr-Ehrenmedaille

Stufe:

  • Bronze am Band

Zweck der Auszeichnung

Lt. Stiftungsurkunde wird die Ehrenmedaille verliehen an Privatpersonen (hierzu zählen auch passive Feuerwehrkameradinnen und -kameraden)

Die Ehrenmedaille wird für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen verliehen.

Diese Leistungen sind vom Antragsteller im Antragsformular entsprechend zu beschreiben.

Die Auszeichnung wird nicht aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zur Feuerwehr verliehen

Bayerische Feuerwehr-Ehrenmedaille© Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.

Wer kann beantragen?

Beantragen können die Bayerische Feuerwehr-Ehrenmedaille Kommandanten und/oder Vorstände für Mitglieder der eigenen Wehr.

Der Antrag ist über nachfolgendes Onlineformular beim Kreisfeuerwehrverband einzureichen.

Prüfung der Verleihung

Anträge, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres eingehen, werden vom Vorstand des KFV Lichtenfels bewertet und bei Befürwortung an den Bezirksfeuerwehrverband Oberfranken weitergeleitet. Dieser prüft den Antrag erneut und leitet diesen an den Landesfeuerwehrverband Bayern weiter.

Alle Anträge werden bis zum 30. September des laufenden Jahres gesammelt und im Oktober durch den KFV-Vorstand behandelt.

Sollten Anträge abgelehnt bzw. nicht berücksichtigt werden können, erhält der Antragsteller im Oktober die entsprechende Rückmeldung.

Die Lieferung geht an den für die Feuerwehr zuständigen Kreisbrandinspektor (Auswahl im Formular) bzw. an den Kreisbrandrat bei überörtlichen Ehrungen.

Die Vorlaufzeit für den Antrag beträgt ab Freigabe durch den KFV mindestens 8 Wochen. Die Verleihung kann somit frühestens im darauffolgenden Kalenderjahr erfolgen.

Die Kosten für die Verleihung der Bayerischen Feuerwehr-Ehrenmedaille belaufen sich auf 31,00 Euro. Diese sind von der antragsstellenden Wehr zu tragen. Hierfür bitte die Rechnungsadresse im Formular entsprechend angeben.

Es können jährlich maximal zehn Feuerwehr-Ehrenmedaillen im Kreisfeuerwehrverband Lichtenfels  verliehen werden.

Bayerisches Feuerwehr-Ehrenkreuz

Stufen:         

  • Silber am Band
  • Gold als Steckkreuz

Zweck der Auszeichnung

Lt. Stiftungsurkunde wird das Ehrenkreuz verliehen an aktive Feuerwehrleute.

Die Feuerwehr-Ehrenkreuz wird verliehen für:

  • Hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen
  • Besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
  • Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Gefahr befunden hat.

Die Auszeichnung wird nicht aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zur Feuerwehr verliehen!

Bayerisches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber© Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. Bayerisches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold© Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.

Wer kann beantragen?

Beantragen können das Bayerische Feuerwehr-Ehrenkreuz Kommandanten und/oder Vorstände für Mitglieder der eigenen Wehr.

Der Antrag ist über nachfolgendes Onlineformular beim Kreisfeuerwehrverband einzureichen.

Prüfung der Verleihung

Anträge, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres eingehen, werden vom Vorstand des KFV Lichtenfels bewertet und bei Befürwortung an den Bezirksfeuerwehrverband Oberfranken weitergeleitet. Dieser prüft den Antrag erneut und leitet diesen an den Landesfeuerwehrverband Bayern weiter.

Alle Anträge werden bis zum 30. September des laufenden Jahres gesammelt und im Oktober durch den KFV-Vorstand behandelt.

Sollten Anträge abgelehnt bzw. nicht berücksichtigt werden können, erhält der Antragsteller im Oktober die entsprechende Rückmeldung.

Die Lieferung geht an den für die Feuerwehr zuständigen Kreisbrandinspektor (Auswahl im Formular) bzw. an den Kreisbrandrat bei überörtlichen Ehrungen.

Die Vorlaufzeit für den Antrag beträgt ab Freigabe durch den KFV mindestens 8 Wochen. Die Verleihung kann somit frühestens im darauffolgenden Kalenderjahr erfolgen.

Zwischen Gold und Silber ist eine Wartezeit von 5 Jahren ab dem Verleihungsjahr einzuhalten.

Die Kosten für die Verleihung des Bayerischen Feuerwehr-Ehrenkreuzes belaufen sich auf 31,00 Euro (Silber) bzw. 36,00 Euro (Gold). Diese sind von der antragsstellenden Wehr zu tragen. Hierfür bitte die Rechnungsadresse im Formular entsprechend angeben.

Es können jährlich maximal fünf Ehrenkreuze in Silber sowie ein Ehrenkreuz in Gold im Kreisfeuerwehrverband Lichtenfels verliehen werden

Wichtige Hinweise zur Beantragung

Antragsberechtigt sind nur Kommandanten und Vorstände für Mitglieder ihrer eigenen Wehr, sowie Mitglieder der Kreisbrandinspektion für überörtliche Einsatzkräfte.

Anträge können nur noch über das Onlineformular gestellt werden. Diese müssen komplett ausgefüllt sein, ansonsten erfolgt keine Datenübermittlung.

Für das Antragsformular sind folgende Daten notwendig:

  • Auswahl Ehrenkreuz oder Ehrenmedaille
  • Dienstgrad, -stellung oder Titel (wird auf der Urkunde mit angegeben!)
  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum sowie komplette Adresse des zu Ehrenden
  • Gewünschtes Datum der Verleihungsurkunde (Tag, Monat Jahr)
  • Ausführliche Begründung des Antrags aufgrund der Vorgaben des Landesfeuerwehrverbandes (siehe „Zweck der Auszeichnung“)
  • Rechnungsdaten (Name der Feuerwehr sowie der antragsstellenden Person, Adresse, PLZ und Ort für die postalische Zustellung der Rechnung)
  • Beantragende Stelle (antragsstellende Feuerwehr)

Alle Anträge werden je Kalenderjahr gesammelt. Abgabetermin ist der 30. September des laufenden Jahres. Alle bis zum Stichtag vorliegenden Anträge werden in der Vorstandssitzung des Kreisfeuerwehrverbandes Lichtenfels im Oktober des jeweiligen Jahres behandelt.

Alle Anträge des laufenden Kalenderjahres betreffen eine mögliche Verleihung im darauffolgenden Kalenderjahr

Die Verleihung wird durch einen Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes im Namen des Landesfeuerwehrverbandes im Rahmen der von der Feuerwehr angedachten Veranstaltung vollzogen. Bitte hier rechtzeitig die zuständigen Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes (Kreisbrandrat, zuständiger Kreisbrandinspektor, zuständiger Kreisbrandmeister) informieren.

Nachfragen zu Ehrungen bitte ausschließlich per E-Mail an ehrungen@kfv-lichtenfels.de

Antragsformular

Das nachfolgende Formular bitte vollständig ausfüllen und online absenden.

Zum Online-Formular