Kreisfeuerwehrverband Lichtenfels


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Feuerwehrführerschein

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Erste Feuerwehrführerscheine ausgehändigt!

Lichtenfels Landratsamt - Übergabe der ersten fünf Feuerwehrführerscheine durch Landrat Christian Meißner Landrat Christian Meißner hat noch in seiner Funktion als Landtagsabgeordneter maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Regelung per Verordnung in Bayern eingeführt wurde. Seit dem Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit war die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen entfallen, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu führen. Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die Feuerwehren, da viele Einsatzfahrzeuge in diesem Gewichtsbereich den flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz sicherstellen. Betroffen sind bei allen Hilfeleistungsorganisationen in Bayern etwa 100.000 Führerscheininhaber. Nach Zusatzausbildung innerhalb der Feuerwehr und Abnahme einer Prüfung durch einen Führungsdienstgrad der Kreisbrandinspektion (Kreisschirrmeister Richard Dumsky) erhalten Feuerwehrleute die Berechtigung, Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 4,75 t (kleiner Feuerwehrführerschein) bzw. 7,5 t (großer Feuerwehrführerschein) zu führen. Landrat Christian Meißner hat in einer kleinen Feierstunde im Landratsamt Lichtenfels im Beisein von Kreisbrandrat Siegfried und zahlreichen Vertretern der Feuerwehr die ersten fünf Feuerwehrführerscheine überreicht. Quelle: Facebook - Meißner / Fotos: Lutz Schneider


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Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen auf den Weg gebracht
Was vor Jahren nur die Wenigsten für möglich hielten – der Landesfeuerwehrverband Bayern konnte es für die Feuerwehren erreichen!!


Quelle: LFV-Bayern e.V. - 18.08.2011 - 12:04 Uhr


Mit der Verkündung der Verordnung zum sog. Feuerwehrführerschein bis 7,5 t wurde der Weg für den großen Feuerwehr-Führerschein dank der Unterstützung des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, des Deutschen Feuerwehrverbands und der Kommunalen Spitzenverbände nunmehr frei.

Die Verordnung tritt am 01.09.2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist daher die organisationsinterne Ausbildung und Prüfung für diese Sonderfahrberechtigung möglich!

Vorsitzender Alfons Weinzierl begrüßt ausdrücklich die neue Regelung: "Der Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern war dem Landesfeuerwehrverband Bayern ein Anliegen, das über Jahre konsequent verfolgt wurde. Mit dem sog. „kleinen Feuerwehrführerschein“ konnte 2009 in einem ersten Schritt erreicht werden, dass über eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 t möglich wurde. Konsequent wurde dieser Weg dann weiterverfolgt.
Weinzierl: „Mit der Fahrberechtigung bis 7,5 t kann die Einsatz- und Leistungsfähigkeit in den bayerischen Feuerwehren dauerhaft gesichert. Zudem bedeute die Möglichkeit der organisationsinternen Prüfung und Ausbildung weniger Kosten für die Kommunen und weniger Bürokratie für die Feuerwehren. Damit wird das Ehrenamt gestärkt. "
Seit 1999 gilt aufgrund EU-Rechts der PKW-Führerschein Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen konnte seitdem nicht mehr mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Vorsitzender Weinzierl hob hervor, dass mit der neuen Regelung die Lücke zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen geschlossen wurde. So werde sichergestellt, dass auch in ausreichendem Maße Fahrerinnen und Fahrer in den Feuerwehren zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. „Angesichts dieses Ergebnisses habe sich der fast fünfjährige beharrliche „Kampf“ des LFV Bayern mit maßgeblicher Unterstützung des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann um den Feuerwehrführerschein gelohnt“, so Weinzierl.


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